Gilg Fritz von Heimsheim (Heimezheim) verkauft dem Herrn Heinrich Meyer, Kaplan des Altars der Nikolaus- und Katherinenpfründe in der Pfarrkirche zu Heimsheim, einen Zins von 14 Schilling Heller württembergischer Währung um 14 Pfund, die er bar erhielt. Der Zins gabt aus folgenden Gütern, die als Unterpfand dienen: (1)1 1/2 Viertel Wiese in der Eich bei der Wiese des Konrad Ducher, an die Wiese der Irmel Heheler anstoßend, woraus bereits ein Zins von 6 Pfennig geht. (2) 2 Morgen Acker zu Hohenrain, auf den Acker des Jörg Zeinersz stoßend, woraus bereits 1 Viertel und 1 Ime, je nach Zeig, gezinst werden. Gilg Fritz verspricht: die zum Unterpfand gesetzten Güter nicht zu veräußern oder zu teilen,die daraus geforderten Steuern, Schätzung, Dienste, Hüten und Wachen und andere Beschwerden gegenüber Bürgern und Herrschaft zu leisten, die Güter in gutem Stand zu halten. Bei Zinssäumigkeit kann der Pfründner die Unterpfänder nach Heimsheimer Recht angreifen und an sich ziehen. Gilg Fritz hat ein Rückkaufsrecht, das er jährlich auf St. Martin wahrnehmen kann. Schultheiß und Richter der Stadt Heimsheim bestätigen, daß das Unterpfand ausreicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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