Abt Ditherus und der Konvent zu Bredelar beurkunden, daß sie ihren Hof (curiam) im Dorf Widdene Kloster Glindfeld käuflich überlassen haben und daß ihr Mitbruder, der Konventual und Pförtner Denhard, dem Kloster zur Ablösung des Hofs den dritten Teil des Kaufpreises unter der Bedingung geschenkt hat, daß der jeweilige Infirmar des Klosters Bredelar in seinem Namen von den jährlichen Einkünften den dritten Teil ohne Einwand des Klosters Bredelar nutzen solle, so daß diese jährlich am 1. Januar für mildtätige Zwecke zur Verfügung stehen. Ferner soll der Infirmar den vierten Teil des Hofes namens des Herrn Hermann genannt Wesceli, Priesters in Brilon, der drei Teile des Kaufpreises des Hofes in Widdene zu seinem und seiner Lieben Seelenheil geschenkt hat, auf Michaelis erhalten und diese zum Jahresgedächnis seiner Eltern verwenden. Die Hälfte der Einkünfte soll für das Amt der Infirmarie (ad officium infirmarie) verwendet werden. In vigilia sanctorum Cosme et Damiani martirum