Ditrich Hundlin von Grünsfeld gibt seine Einwilligung dazu, daß sein Vetter Hans Hündlin von Wenkheim (Wegenekin) dem Grafen Johann zu Wertheim die Hälfte des vormals ihm gehörigen Hofes zu Königheim (Kennenken) verkauft hat, dessen andere Hälfte dem Rucker von Miltenberg, gesessen zu Tauberbischofsheim (Bischofsheim), gehört (Jahresgült s. StAWt-G Rep. 5 Lade IX K Nr. 3, 24. März 1386).