Veit Enderis von Dachtel, gefangengesetzt, weil er sich gegen den Schultheißen von Dachtel unwillig und freventlich verhalten und ihn geschmäht sowie zu "Theifringen" (Deufringen) aufrührerische und empörerische Worte gebraucht hat, wird verurteilt, seine Atzung und 20 Gulden zu bezahlen, öffentliches Zechen, ehrliche Gesellschaften, Hochzeiten und dergl. zu meiden, außer einem abgebrochenen Messer keine Waffe zu tragen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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