Der Kardinallegat in deutschen Landen Franciscus von Siena gewährt allen, welche die Kapelle des Hl. Othmar auf der vorderen Burg zu Nürnberg an den Festen der Auferstehung Christi, der Apostel Philippus und Jacobus, der hl. Margaretha, des hl. Abtes Othmar und am Kirchweihtag besuchen und zur Reparatur und Ausstattung der Kirche beitragen, einen Ablass von 100 Tagen.