Heinrich Conrad Niemeyer, Amtmann und Pächter zu Wöbbel ./. Adolf Moritz von Donop zu Lüdershof und Lippische Justizkanzlei wegen 1. Appellation gegen das Urteil 1. Instanz; 2. Zahlung von zwei Dritteln der Lehnsempfängnisgelder aus den Gütern Wöbbel und Borkhausen, in die der Kläger eingewiesen wurde

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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