Freiherr von Winckelhausen bevollmächtigt den P. Thomas Mertzeim zu Düsseldorf, Prokurator des Collegiums, alle ihm zu Mesdorf angeerbte Wein- und andere Renten einzufordern und zu empfangen. Düsseldorff, den 10. Januar 1646. Mit Unterschrift. (Die Abgaben bestanden in 2 Tonnen Wein und 3 Hühnern laut des beigefügten Erbpachtbriefs Hermanns von Winckelhausen d. d. 1426, up s. Lucien dach; siehe Urk. 2)