Der Kölner Kleriker Johann Kruishaer de Lippia macht bekannt, daß Abt Anton, Prior und Konvent von Werden kapitelsmäßig versammelt ihm nach reiflicher Beratung zugesagt haben wegen seiner treuen Dienste, die er geleistet hat und noch leisten wird, Zeit seines Lebens die einem Priester zustehende Verpflegung und Bekleidung zu liefern. Er hat teil an allen Privilegien und Indulgentien des Klosters. Er hat die von Abt Anton und Konvent darüber ausgestellte Urkunde erhalten. Damit der Konvent die Last nicht unwillig trägt, hat er ihm die Summe von 100 rheinischen Gulden bezahlt, die zum Nutzen des Klosters verwendet werden soll. Er wird mit fünf Ellen Tuch als Beitrag zu seiner Bekleidung zufrieden sein. Er verpflichtet sich, so lange er das Brot des Konvents ißt, immer auf dessen Nutzen bedacht zu sein und Schaden zu verhüten. Er wird die Register, die Einkünfte- und Lehensbücher sorgfältig schreiben und dem Abt und Kellner zu Diensten sein, wenn es etwas zu schreiben gibt. Er wird dem Abt, dem Konvent und den Gästen bei Tisch aufwarten, wie er es schon getan hat. Zu langen Reisen ist er nur mit seiner Zustimmung verpflichtet. Er wird für den Konventschor zu den Festen und Zeiten die Orgel spielen, wenn er anwesend ist. Als Belohnung steht ihm ein Anteil an allen Gelegenheitseinkünften und Getränkezuwendungen wie den übrigen Familiaren des Abts zu. Wenn er die Weihen erlangt hat, wird er ein priestermäßiges Leben führen. Er wird in seiner Lebensweise Familiären und Mönche nicht beschwerlich sein, darf aber andererseits, wenn es passend erscheint, an ihrer Tafel im Refektorium und an ihren Bücherstudien teilnehmen. - Es siegelt Arnold tem Have, Pastor von Neukirchen zu Werden. - Datum ... die martis post dominicam Invocavit.