Prozess beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Wilhelm und Wolf Christoph von Pappenheim als Kläger contra Georg Ludwig Freiherr von Seinsheim d.J., dessen Sohn Johann Erkinger und deren Konsorten als des Hans von Lichtenstein zum Stein, brandenburgischen Amtmanns zu Crailsheim, verschriebene Bürgen und Beklagte, citationis, 8.000 fl. Kapital betreffend, welche Wolf zu Pappenheim, Reichserbmarschall, besagtem Hans von Lichtenstein geliehen hat, introduziert durch Pappenheim 1595 und bis 1614 fortgesetzt, wiewohl Seinsheim 1592 seine Rate von 628 1/2 fl. erlegt hat

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Staatsarchiv Nürnberg
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