Kläger: Hans Sanne, Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Peter Juncker und Anton Engelbrecht als Vormünder der Kinder und Erben des Jobst von G(e)is(e)len in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Verweisung des Klägers auf Regressforderungen gegen Daniel Fredeking in einem Streit um die Gültigkeit einer Obligation über 3120 Mark und um die Bezahlung dieser Summe durch den Kläger an die Beklagten