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Dieselben bekunden, dass Gerard von den Dunen, Dietrichs Sohn und seine Frau Lyse von Selsteyden von dem Gangolfstift in Erbpacht erhalten haben den Hof zu Selsteyden, dessen Ländereien aufgeführt werden um eine Pacht von 20 Malter Roggen und 20 Malter Hafer und zum Unterpfand setzen 1/2 Bänner Land in Selsteden mit Zubehör. Johann Berenbach und Didde, Hermanns Sohn siegeln wie oben. Schöffensiegel Waldfeucht, beschädigt

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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