Anspruch auf ein Haus in Brüggen (Kr. Viersen), das Gerhardt von Elmpt 1581 von Götz zu Mulrad (Mülrath) und Dietrich Delis gekauft hatte, auf das Johann Conradts ein Retraktrecht (Beschuddung, Vorkaufsrecht) geltend machte. Conradts gründete das Retraktrecht auf seine Verwandtschaft mit dem Verkäufer, soll aber nicht, wie vorgeschrieben, die Rückzahlung des Kaufpreises angeboten haben. Problematisch ist offenbar der Unterschied in der Rechtslage zwischen Jülich und Geldern. Der Kläger rief zunächst das Untergericht Brüggen an, erste Instanz war jedoch das Hauptgericht Jülich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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