1605 Mai 24 Abt Johann [IV. Lurtz], Prior und Konvent zu Schöntal eines- sowie Endris, Georg und Kilian Carlin, deren Untertanen im Weiler Unterdippach, andernteils schließen folgenden Vertrag zur Beendigung ihrer Auseinandersetzungen wegen gen. Gefälle von einem Lehengut daselbst, das die Untertanen von der Grafschaft Hohenlohe eingetauscht haben: Die Untertanen entrichten künftig statt der geforderten Leistungen jährlich eine Herrengült von 2 fl fränkischer LW und 1 Fastnachtshuhn mit seinen Rechten, verbunden mit Handlohns- und Hauptrechtsgerechtigkeit. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieser Urkunde. Siegler: 1) der Abt (Unnser Abbtey Secret) und 2) Endris Carlin, Schultheiß zu Unterdippach, (mein gewhöngklich Pettschafft) wegen Siegelkarenz seiner Mitgesellen Ausf. Perg. - 2 Sg. in Holzkapsel ohne Deckel, die Petschaft des Schultheißen mit den Initialen E. K. - Rv. Bem.: Laut Nachtrag im Findbuch von 1825 S. 204 am 21./22. März 1867 vom [Neben-]Archiv Mergentheim [im Hauptstaatsarchiv Stuttgart] eingekommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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