Bischof Gerhard von Würzburg nimmt den Ritter Eberhard von Hardheim zu einem Erbburgmann auf der Feste Homburg (Hohenburg) an und setzt ihm und seinen männlichen Erben eine jährliche Gült von 10 fl. aus, zu reichen an Martini von den dort fallenden Renten oder von der Kellerei daselbst, bis er oder seine Nachfolger ihm 100 fl. reichen werden, die sie im Umkreis von ein oder zwei Meilen um die Feste in Gütern oder Gülten anlegen oder dafür Eigengut aufgeben und als Burglehen empfangen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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