Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinem Küchenmeister Hans vom Sande seine Burglehensgüter zu Alzey treuer Dienste wegen zu Eigengut gegeben hat. Es folgt eine Beschreibung der Äcker und Weingärten zu Dalsheim und Geisenheim mit ihren Anrainern, darunter u. a. Werner Rosts (+) Erben, das Frauenkloster Hochheim, die von Meckenheim, St. Katharinenaltar, Kloster Hornbach und Konrad Engelmann von Flörsheim. Darunter Vermerk, dass Hans von Sande seinen Revers am selben Tag ausgestellt und sich darin verpflichtet hat, mit solchen 150 Gulden, die er aus den obigen Eigengütern gelöst hat, innerhalb von vier Jahren Güter zu erwerben und sie dem Pfalzgrafen als Burglehen aufzutragen. Darunter Vermerk, dass die Urkunde im Lehnsbuch (liber feodorum) [= GLAK 67 Nr. 1911] verzeichnet ist.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...