Suchergebnisse
  • 285 von 1.389

Zwischen Eberhardt von Mekeren, Sohn des Ehepaars Conradt von Mekeren zu Rees und Annen von der Horst, und Margareten Kerckeringk, Tochter des verstorbenen Johan Kerckerings zur Burch und Margareten Valcken, wird eine Ehe verabredet. Sie soll durch einen Prädikanten des göttlichen Worts eingesegnet werden. Der Bräutigam bringt seine elterlichen Güter ein, die ihm bei der brüderlichen Teilung zufallen. Die Braut bringt 3000 Rtl., Kleider und Kleinodien ein, wie sie sie bereits von ihrem Bruder Herman Kerckeringk zur Burch empfangen hat. Das Geld soll in 3 Terminen - 500 Rtl. auf Ostern 1586, 1000 Rtl. auf Lichtmeß 1587, 1500 Rtl. auf Lichtmeß 1588 gezahlt werden. Bei Zahlung der ersten Rate soll Everhardt vor dem Offizial zu Münster auf alle Erbansprüche seiner Frau verzichten. Er verspricht der Braut zur Morgengabe 200 Rtl. und sagt zu, ihr die Leibzucht an seinen Gütern zu verschreiben. Stirbt er vor seiner Frau, so soll diese außer ihren Brautschatz aus seinen eigenen Gütern 500 Rtl. erhalten, dazu die Hälfte des während der Ehe erworbenen Guts. Stirbt Margarete vor ihrem Mann, so erhält dieser aus dem Brautschatz 500 Rtl. und die Hälfte des erworbenen Guts. Sind Kinder vorhanden, so bleibt die Witwe mit den Kindern in allen Gütern sitzen. Schließt sie eine zweite Ehe, darf sie ihren halben Brautschatz, die Hälfte des zuerworbenen Guts, Morgengabe und Leibzucht mitnehmen. Alles übrige bleibt bei ihren Kindern, Stirbt die Frau vor ihrem Mann und er schließt eine zweite Ehe, sollen den Kindern Vormünder gesetzt werden, die diesen den ganzen Brautschatz und die Hälfte des zuerworbenen Guts verwahren. Vermittler waren Conradt von Mekeren, Bruder der Braut, Wilhelm von Lintelo, Henrich von Asschebergh zu Gottendorpf, Lambrecht Buck zum Grevinckhove von Seiten des Bräutigams, Herman Kerckeringk zur Burch, Bruder der Braut, Bertholdt Bisschopinck zu Telgett, Dieterich Kerckeringk zu Amelingkburen, Heidenreich Valck d.j. zur Werssch und Heinrich Bisschopinck zu Nunninck von Seiten der Braut. Geschehen und verhandelt sein diese sachen uffm hause zur Burch. Die Braut unterschreibt. am dingstag nach Oculi

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...