Georg Leins von Strümpfelbach, wegen Beteiligung am Bauernaufstand außer Landes geflohen, jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft wieder eingelassen, gelobt unter Eid, alle offenen Gesellschaften und Zechen zu meiden, Wehr und Harnisch der Obrigkeit abzuliefern und ohne deren Erlaubnis keine Waffen mehr zu tragen noch zu besitzen, 20 fl Strafe zu bezahlen, sich der Obrigkeit gegenüber gehorsam zu erweisen, an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen und, falls er von einem solchen erfahre, dies sofort anzuzeigen und schwört U.