Friedrich von Ranneck weist den Propst Erasmus Topler bei St. Sebald in Nurnberg in die Meßpfründe auf dem Altar zu U. L. F. in der Klosterkirche zu St. Klara, welche auch vom Rektor der St. Lorenzkirche Sixt Tucher angesprochen wurde, ein. - Zeugen: Heinrich von Ranneck, Andreas Fad. - Siegler: Friedrich von Ranneck. - Notar: Stephan Schnidenwindt.
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Friedrich von Ranneck weist den Propst Erasmus Topler bei St. Sebald in Nurnberg in die Meßpfründe auf dem Altar zu U. L. F. in der Klosterkirche zu St. Klara, welche auch vom Rektor der St. Lorenzkirche Sixt Tucher angesprochen wurde, ein. - Zeugen: Heinrich von Ranneck, Andreas Fad. - Siegler: Friedrich von Ranneck. - Notar: Stephan Schnidenwindt.
StAN Rst. Nürnberg, Klarenamt, Kloster St. Klara, Urkunden 266
5.3 a Reichsstadt Nürnberg, Klarenamt, Kloster St. Klara, Urkunden
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1499 November 13
Ausf., Pergament; das Siegel hängt an.
Urkunden
deutsch
Originaldatierung: ao 1499 die mercurii tertia decima mensis Novembris.
Ranneck, Friedrich von
Toppler, Erasmus, Dr. (Protonotar, Propst und Pfarrer von St. Sebald zu Nürnberg)
Tucher, Sixtus, Dr. (Propst bei St. Lorenz zu Nürnberg)
Ranneck, Heinrich von
Fad, Andreas
Schnidenwindt, Stephan, Notar
Nürnberg, St. Klarakloster, Altar
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:54 MESZ
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