Bad. Ministerium des Innern: Abt. A (Allgemeine Verwaltung) (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, C 15/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden >> Bad. Ministerium des Innern
1811-1952 (1953-1964, 1969)
Inhalt und Bewertung
Gemeinde- und Bezirksverwaltung; Kurbäder Baden-Baden und Badenweiler; Besatzungsangelegenheiten; Wahlen; Staatsorganisation; Südweststaat; Entnazifizierung; Wiedergutmachung; Statistik
Behördengeschichte: Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs, im Frühjahr 1945, besetzten französische Truppen den größten Teil Badens einschließlich der Landeshauptstadt Karlsruhe; die Gebiete um Mannheim und Heidelberg kamen unter die militärische Kontrolle der Amerikaner. Wenige Tage vor der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 unternahmen die Franzosen erste Schritte zum Aufbau einer zentralen deutschen Landesverwaltung für ganz Baden, indem sie in Karlsruhe Ministerialdirektoren für die einzelnen Ministerialressorts einsetzten. Die endgültige Zonenabgrenzung zwischen den beiden Siegermächten erfolgte erst im Juli 1945: Baden wurde entlang der Autobahn Karlsruhe - Stuttgart - Ulm geteilt, wobei die nördlich davon gelegenen Gebiete mit Karlsruhe zur amerikanischen Zone kamen. Aus Karlsruhe zogen die Franzosen im Juli 1945 ab. Der französische Oberdelegierte für das Land Baden nahm seinen Sitz in Freiburg. Bis Ende 1945 verließen die meisten der von Frankreich eingesetzten Ministerialdirektoren und viele Beamte die alte Landeshauptstadt und begannen in Freiburg mit dem Neuaufbau der nunmehr nur noch für den französisch besetzten Teil des Landes zuständigen Ministerien. Mit der einstweiligen Leitung des "Badischen Ministeriums des Innern - französisches Besatzungsgebiet", wie die Bezeichnung zunächst lautete, wurde Ministerialdirektor Paul Haußer betraut, dem schon nach kurzer Zeit, im Dezember 1946, Dr. Marcel Nordmann folgte, der bis dahin Landrat und Landeskommissär in Konstanz gewesen war. Nach der Bildung der ersten Regierung Wohleb im Juli/August 1947 wechselte Nordmann auf den Posten des Justizministers (er trat im Januar 1948 zurück und starb in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1948). Neuer Innenminister wurde der bisherige Ministerialrat Dr. Alfred Schühly. Schühly hatte dieses Amt bis zum Ende des Landes (Süd-)Baden 1952 inne. 1952 gingen die Kompetenzen des (Süd-)Badischen Innenministeriums im Wesentlichen auf das Regierungspräsidium Südbaden bzw. Freiburg sowie auf die Ministerialbehörden des neuen Bundeslandes in Stuttgart über. Das Ministerium des Innern war 1945/46 in sechs, von Dezember 1946 bis März 1947 nur noch in drei, ab Herbst 1947 in vier und schließlich ab Anfang Juli 1950 (durch Teilung der zweiten Abteilung) in fünf (Haupt-) Abteilungen gegliedert. Zusammengefasst bestand zuletzt (1952) folgende Geschäftsverteilung: - Abteilung A: Allgemeine Verwaltung (Bestand C 15/1): grundsätzliche Rechtsangelegenheiten der inneren Verwaltung (insbesondere Verwaltungs- und Verfassungsrecht); Wahlen und Volksabstimmungen; Personalwesen (Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern insgesamt) einschließlich Entnazifizierung und Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst; grundsätzliche Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung; Dienstaufsicht über Gemeinden und Landkreise; Gemeinde- und Landkreisgrenzen; staatliche Bäderverwaltung; Sparkassen; Stiftungswesen; amtliche Statistik; - Abteilung B: Gesundheitswesen (Bestand C 15a/1): allgemeine Organisation des öffentlichen Gesundheitswesens; ärztliches Prüfungs- und Bestallungswesen; Heilpersonal; Beaufsichtigung der Gesundheitsämter, Heil- und Pflegeanstalten u.dgl.; öffentliche Gesundheitsfürsorge und Bekämpfung von Epidemien und Krankheiten; Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Verbänden und Organisationen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege; - Abteilung C: Wohlfahrt (Bestand C 16/1): öffentliche Fürsorge (insbes. für Flüchtlinge und Kriegsbeschädigte); Umsiedlung; Soforthilfe; Lastenausgleich; Jugendpflege und Volksbildung; Aus- und Fortbildung der sozialen Fachkräfte; Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege; - Abteilung D: Polizei (Bestand C 17/1): Dienstaufsicht und Organisation; Ausbildung und Ausstattung der Polizeikräfte; Pass- und Meldewesen; Polizeirecht (insbes. Gewerbepolizei, Verkehrs- und Kraftfahrzeugwesen); - Abteilung E: Bauwesen und Wiederaufbau (Bestand C 18/1): Feststellung der Kriegssach- und Gebäudeschäden; Organisation, Finanzierung und Rechtsfragen des Wiederaufbaus; Bau- und Bodenrecht; technische Fragen des Bauwesens; Genehmigung neuer Bauweisen und Baustoffe; Feuerschutz und Feuwerwehren; Gebäudeversicherung; Prüfung von Bebauungsplänen.
Bestandsgeschichte: Die Akten des Badischen Ministeriums des Innern gelangten seit 1958 in zahlreichen Ablieferungen in die Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe bzw. in das Staatsarchiv Freiburg. Abliefernde Stellen waren meistens das Regierungspräsidium Südbaden bzw. Freiburg, außerdem auf dem Wege des Beständeaustauschs andere Staatsarchive des Landes Baden-Württemberg (Generallandesarchiv Karlsruhe, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, vereinzelt Staatsarchiv Ludwigsburg). In erheblichem Umfang wurden Akten des Innenministeriums im Staatsarchiv Freiburg in den Jahren 1995 bis 1997 nachträglich aus Archivbeständen der Hauptprovenienz Regierungspräsidium Freiburg herausgelöst. Zum Zeitpunkt des Beginns der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an der Gesamtüberlieferung des Innenministeriums im Jahr 1998 verteilten sich die Akten auf 18 Teilbestände, die im Lauf der Jahre nach uneinheitlichen Kriterien und nur provisorisch gebildet worden waren. Im Zuge der Neubearbeitung wurde in Anlehnung an die bereits bestehende Beständestruktur für jede der fünf Ministerialabteilungen je ein eigener Bestand gebildet, um die Möglichkeit des gezielten Zugriffs bei der Benutzung zu verbessern. Der Bestand C 15/1 nahm dabei die Akten der Ministerialabteilung A auf. Zu vielen dieser Akten gab es bereits Titelaufnahmen in Entwurfsform, die durch Oberarchivrat Dr. Werner Baumann seit Anfang der 1980er Jahre angefertigt worden waren.
Gliederung: Die Akten der fünf Ministerialabteilungen wurden durch neun Registraturen verwaltet, die einheitlich die seit dem 19. Jahrhundert in der inneren Verwaltung übliche und althergebrachte badische Rubrikenordnung anwendeten und sie nur geringfügig im Hinblick auf die geänderten Zeitumstände modifizierten. Bei der Verzeichnung wurde diese vorgegebene Gliederung samt der (zuweilen etwas veraltet wirkenden) Terminologie auf der Ebene der Hauptgruppen beibehalten. Auf den darunter liegenden Gliederungsstufen musste dagegen von der Rubrikenordnung in den meisten Fällen abgewichen werden, weil darin wichtige Verwaltungsaufgaben der Nachkriegszeit naturgemäß nicht vorgesehen waren.
Benutzungsbedingungen: Für die Benutzung gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg (insbesondere § 6). Für einen Teil der Akten des Badischen Ministeriums des Innern (Unterlagen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung auf natürliche Personen beziehen) sind die gesetzlichen Sperrfristen noch nicht abgelaufen. In denjenigen Fällen, in denen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die schutzwürdigen Belange der Betroffenen bereits durch deren Namensnennung im Aktentitel verletzt werden, wurden die Aktentitel im vorliegenden Online-Findmittel anonymisiert. Dr. Martin Stingl
Gemeinde- und Bezirksverwaltung; Kurbäder Baden-Baden und Badenweiler; Besatzungsangelegenheiten; Wahlen; Staatsorganisation; Südweststaat; Entnazifizierung; Wiedergutmachung; Statistik
Behördengeschichte: Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs, im Frühjahr 1945, besetzten französische Truppen den größten Teil Badens einschließlich der Landeshauptstadt Karlsruhe; die Gebiete um Mannheim und Heidelberg kamen unter die militärische Kontrolle der Amerikaner. Wenige Tage vor der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 unternahmen die Franzosen erste Schritte zum Aufbau einer zentralen deutschen Landesverwaltung für ganz Baden, indem sie in Karlsruhe Ministerialdirektoren für die einzelnen Ministerialressorts einsetzten. Die endgültige Zonenabgrenzung zwischen den beiden Siegermächten erfolgte erst im Juli 1945: Baden wurde entlang der Autobahn Karlsruhe - Stuttgart - Ulm geteilt, wobei die nördlich davon gelegenen Gebiete mit Karlsruhe zur amerikanischen Zone kamen. Aus Karlsruhe zogen die Franzosen im Juli 1945 ab. Der französische Oberdelegierte für das Land Baden nahm seinen Sitz in Freiburg. Bis Ende 1945 verließen die meisten der von Frankreich eingesetzten Ministerialdirektoren und viele Beamte die alte Landeshauptstadt und begannen in Freiburg mit dem Neuaufbau der nunmehr nur noch für den französisch besetzten Teil des Landes zuständigen Ministerien. Mit der einstweiligen Leitung des "Badischen Ministeriums des Innern - französisches Besatzungsgebiet", wie die Bezeichnung zunächst lautete, wurde Ministerialdirektor Paul Haußer betraut, dem schon nach kurzer Zeit, im Dezember 1946, Dr. Marcel Nordmann folgte, der bis dahin Landrat und Landeskommissär in Konstanz gewesen war. Nach der Bildung der ersten Regierung Wohleb im Juli/August 1947 wechselte Nordmann auf den Posten des Justizministers (er trat im Januar 1948 zurück und starb in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1948). Neuer Innenminister wurde der bisherige Ministerialrat Dr. Alfred Schühly. Schühly hatte dieses Amt bis zum Ende des Landes (Süd-)Baden 1952 inne. 1952 gingen die Kompetenzen des (Süd-)Badischen Innenministeriums im Wesentlichen auf das Regierungspräsidium Südbaden bzw. Freiburg sowie auf die Ministerialbehörden des neuen Bundeslandes in Stuttgart über. Das Ministerium des Innern war 1945/46 in sechs, von Dezember 1946 bis März 1947 nur noch in drei, ab Herbst 1947 in vier und schließlich ab Anfang Juli 1950 (durch Teilung der zweiten Abteilung) in fünf (Haupt-) Abteilungen gegliedert. Zusammengefasst bestand zuletzt (1952) folgende Geschäftsverteilung: - Abteilung A: Allgemeine Verwaltung (Bestand C 15/1): grundsätzliche Rechtsangelegenheiten der inneren Verwaltung (insbesondere Verwaltungs- und Verfassungsrecht); Wahlen und Volksabstimmungen; Personalwesen (Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern insgesamt) einschließlich Entnazifizierung und Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst; grundsätzliche Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung; Dienstaufsicht über Gemeinden und Landkreise; Gemeinde- und Landkreisgrenzen; staatliche Bäderverwaltung; Sparkassen; Stiftungswesen; amtliche Statistik; - Abteilung B: Gesundheitswesen (Bestand C 15a/1): allgemeine Organisation des öffentlichen Gesundheitswesens; ärztliches Prüfungs- und Bestallungswesen; Heilpersonal; Beaufsichtigung der Gesundheitsämter, Heil- und Pflegeanstalten u.dgl.; öffentliche Gesundheitsfürsorge und Bekämpfung von Epidemien und Krankheiten; Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Verbänden und Organisationen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege; - Abteilung C: Wohlfahrt (Bestand C 16/1): öffentliche Fürsorge (insbes. für Flüchtlinge und Kriegsbeschädigte); Umsiedlung; Soforthilfe; Lastenausgleich; Jugendpflege und Volksbildung; Aus- und Fortbildung der sozialen Fachkräfte; Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege; - Abteilung D: Polizei (Bestand C 17/1): Dienstaufsicht und Organisation; Ausbildung und Ausstattung der Polizeikräfte; Pass- und Meldewesen; Polizeirecht (insbes. Gewerbepolizei, Verkehrs- und Kraftfahrzeugwesen); - Abteilung E: Bauwesen und Wiederaufbau (Bestand C 18/1): Feststellung der Kriegssach- und Gebäudeschäden; Organisation, Finanzierung und Rechtsfragen des Wiederaufbaus; Bau- und Bodenrecht; technische Fragen des Bauwesens; Genehmigung neuer Bauweisen und Baustoffe; Feuerschutz und Feuwerwehren; Gebäudeversicherung; Prüfung von Bebauungsplänen.
Bestandsgeschichte: Die Akten des Badischen Ministeriums des Innern gelangten seit 1958 in zahlreichen Ablieferungen in die Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe bzw. in das Staatsarchiv Freiburg. Abliefernde Stellen waren meistens das Regierungspräsidium Südbaden bzw. Freiburg, außerdem auf dem Wege des Beständeaustauschs andere Staatsarchive des Landes Baden-Württemberg (Generallandesarchiv Karlsruhe, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, vereinzelt Staatsarchiv Ludwigsburg). In erheblichem Umfang wurden Akten des Innenministeriums im Staatsarchiv Freiburg in den Jahren 1995 bis 1997 nachträglich aus Archivbeständen der Hauptprovenienz Regierungspräsidium Freiburg herausgelöst. Zum Zeitpunkt des Beginns der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an der Gesamtüberlieferung des Innenministeriums im Jahr 1998 verteilten sich die Akten auf 18 Teilbestände, die im Lauf der Jahre nach uneinheitlichen Kriterien und nur provisorisch gebildet worden waren. Im Zuge der Neubearbeitung wurde in Anlehnung an die bereits bestehende Beständestruktur für jede der fünf Ministerialabteilungen je ein eigener Bestand gebildet, um die Möglichkeit des gezielten Zugriffs bei der Benutzung zu verbessern. Der Bestand C 15/1 nahm dabei die Akten der Ministerialabteilung A auf. Zu vielen dieser Akten gab es bereits Titelaufnahmen in Entwurfsform, die durch Oberarchivrat Dr. Werner Baumann seit Anfang der 1980er Jahre angefertigt worden waren.
Gliederung: Die Akten der fünf Ministerialabteilungen wurden durch neun Registraturen verwaltet, die einheitlich die seit dem 19. Jahrhundert in der inneren Verwaltung übliche und althergebrachte badische Rubrikenordnung anwendeten und sie nur geringfügig im Hinblick auf die geänderten Zeitumstände modifizierten. Bei der Verzeichnung wurde diese vorgegebene Gliederung samt der (zuweilen etwas veraltet wirkenden) Terminologie auf der Ebene der Hauptgruppen beibehalten. Auf den darunter liegenden Gliederungsstufen musste dagegen von der Rubrikenordnung in den meisten Fällen abgewichen werden, weil darin wichtige Verwaltungsaufgaben der Nachkriegszeit naturgemäß nicht vorgesehen waren.
Benutzungsbedingungen: Für die Benutzung gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg (insbesondere § 6). Für einen Teil der Akten des Badischen Ministeriums des Innern (Unterlagen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung auf natürliche Personen beziehen) sind die gesetzlichen Sperrfristen noch nicht abgelaufen. In denjenigen Fällen, in denen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die schutzwürdigen Belange der Betroffenen bereits durch deren Namensnennung im Aktentitel verletzt werden, wurden die Aktentitel im vorliegenden Online-Findmittel anonymisiert. Dr. Martin Stingl
Bestand
Baden-Baden BAD; Kurbäder
Badenweiler FR; Kurbäder
Entnazifizierung
Innenministerium
Ministerium des Innern
Wiedergutmachung
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 2:41 PM CET