Kandern; Erhaltung von Denkmalen der Kunst und des Altertums, insbesondere die Instandsetzung und der Schutz alter Grabsteine auf dem Kirchenplatz in Kandern und die Ausdehnung des staatlichen Denkmalschutzes auf die noch erhaltenen Grabtafeln von Mitgliedern der markgräflich-badischen Landstände zu Kandern, etc. bis 1668