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Sentenzenbuch des Oberappellations-Senats
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Rep. 4A Kurmärkisches Kammergericht >> Rep. 4A Kurmärkisches Kammergericht Sentenzenbücher >> ohne Titel
1800
Enthält u. a.: Die Gemeine zu Klein Schulzendorf gegen die Bürgerschaft zu Trebbin: Mitholzungs- und -hütungsbefugnisse (Bl. 1-2); die Gemeinde zu Bötzow gegen Hahn, Müller, Lindemann und Schmied: Unterhaltung von Pfarr- und Kirchengebäuden, Beitragspflicht (Bl. 17-18); Gemeindemitglieder zu Stücken gegen die Witwe v. d. Liepe: Dienstpflichten der Untertanen, Unterhaltspflichten der Herrschaft (Bl. 34-36); der Oberpfarrer Schröner zu Neuruppin gegen die Gemeinde zu Wuthenow: Zehntrecht des Klerus über Güter und Früchte der Eingepfarrten (Bl. 43-44); die Gemeine zu Lichterfelde (Kreis Oberbarnim) gegen Jägermeister v. Splittgerber: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 59-60); v. Arnstädt gegen die Untertanen zu Grüneberg (Kreis Ruppin): Dienstpflichten der Untertanen, Baudienstpflichten (Bl. 6ß-63); die Bankiers Schickler und Splittgerber gegen die Bürgerschaft zu Neustadt (Dosse); Hütungsbefugnisse (Bl. 63-66); die Gemeine zu Gutengermendorf gegen den Konkurskurator des v. Hertefeld: Dienstpflichten der Untertanen, Hof- und Spanndienstpflicht (Bl. 75-76); die Gemeine zu Piro gegen v. Winterfeldt: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 90-94); das Amt Sachsendorf gegen die Erben des Kriegsrats Crüger: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden (Bl. 112); von Hertefeld gegen die Gemeinde zu Gutengermendorf: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 128-129); französische Kolonisten zu Woddow gegen Minister v. Arnim: Besitzstreitigkeiten in Bezug auf Höfe (Bl. 130-135); Generalin v. Kahlden gegen Kossäten zu Iden: Herrschaftsrecht (Bl. 153-154); der Magistrat zu Berlin gegen die Grundherrschaft und die Gemeinde zu Tempelhof: Eigentumsstreitigkeit, Mithütungsrecht (Bl. 160-163); die Gemeinde zu Berlitt gegen die Brüder v. Königsmark: Baudienstpflicht der Untertanen (Bl. 164-167); Erben der v. Eickstedt gegen Untertanen zu Marzahn: Herrschaftsrechte (Bl. 169); Friedrich Ernst v. Thümen zu Stangenhagen gegen die Gemeine zu Ahrensdorf: Schaf- und Koppelhütungsrecht (Bl. 194-195); Oberstleutnant v. Guretzky und Generalmajor v. Blücher gegen Untertanen zu Groß Ziethen, Börnicke und Grünefeld: Dienstpflicht der Untertanen (Bl. 207-208); das Domänenamt Alt Ruppin gegen die Bürgerschaft zu Neuruppin: Hütungsrecht (Bl. 209); die Gemeine zu Mankmuß gegen die Gutsherrschaft v. Bredow: Gemeinschaftsteilung, Hütungsbefugnisse (Bl. 218-219); das Amt Neuendorf, vertreten durch Oberamtmann Karbe, gegen Mühlenmeister Isert: Vorzugsrecht des Amtes beim Getreidemahlen, Reihenfolge der Abfolge beim Mahlen (Bl. 219-220);v. Gansauge gegen die Gemeine zu Quitzöbel: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 223); die Gemeine zu Linum gegen den Gutsherrn Grafen v. Blumenthal: Hütungsbefugnisse (Bl. 225-229); die Bauerngemeine zu Reitwein gegen die Kossätengemeine zu Reitwein: Gemeindedienstpflichten, Spanndienstpflicht (Bl. 240); die Bauern zu Linum gegen die Hausleute und Kolonisten zu Linum: Unterhaltung von Pfarr- und Schulgebäuden, Dienst- und Beitragspflichten der Bauern (Bl. 252); Prediger Fiedler (zu Niederfinow) gegen das Forstamt Chorin: Ansprüches des Pfarrers auf Holzmaterial (Bl. 255); die Brauerschaft zu Berlin gegen Graf Ernst v. Herzberg: Erbzinsrecht, Braugerechtigkeit (Bl. 266-271); die Gemeinde zu Karow gegen den Gutsherrn Staatsminister v. Voß: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 353-359); Anne Sophie Weidling gegen die Bauern- und Kossätengemeine zu Malchow: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden, Dienstpflicht (Bl. 365); Gutsherrschaft und Untertanen zu Dallgow gegen die Gemeinde zu Seeburg: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden, Beitragspflicht (Bl. 376); Erben des v. Kaphengst gegen Untertanen zu Gühlitz: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 410-412); die Bürgerschaft zu Rhinow und die Gemeinde zu Kietz gegen die Kirchenpatronen: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden, Bau- und Führdienstpflicht (Bl. 415-416); die Kleinbürger zu Plaue gegen die Gerichtsherrin Freifrau v. Laur-Münchhofen: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 448-450); das Amt Brüssow gegen Justizminister v. Arnim: Nachbarschaftsrecht, Eigentums- und Grenzstreitigkeiten (Bl. 469); die Gemeine zu Kleinbeeren gegen v. Geist: Hütungsrecht (Bl. 486-487); Erbpächter Boeckel gegen die Gemeine zu Schönefeld: Schafhütung (Bl. 490-493); das Amt Ruppin gegen Amtmann Borchert: Gerichtsbarkeit (Bl. 502-504); das Oberkonsistorium gegen die Gemeine zu Friedrichshagen: Kirchenrecht (Bl. 517-518); Rat und Bürgerschaft zu Freyenstein gegen Hauptmann v. Winterfeld: Unterhaltung von Pfarr- und Schulgebäuden, Beitragspflicht (Bl. 539); die Bürgerschaft zu Stolpe (Kreis Angermünde) gegen v. Buch: gemeinschaftliches Eigentum, Gemeinschaftsteilung, Holzungs- und Hütungsrechte (Bl. 560-563); die Gemeine zu Strodehne gegen die Bürgerschaft zu Rhinow: Hütungsrecht (Bl. 619-620); v. Beyer gegen das Forstamt Biesenthal: Holzungsrecht (Bl. 658-659); die Dorsfgemeinden zu Fresdorf und Wildenbruch gegen die Gemeinde zu Tremsdorf: Hütungsrecht (Bl. 673-674); v. Burgsdorff gegen die Gemeine zu Reitwein: Schafhütungsrecht (Bl. 676-677); v. Kahlden gegen die Gemeine zu Natterheide: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 684-685); v. Kahlden gegen die Gemeinde zu Giesenslage: Baudienstpflicht (Bl. 683); die Bürgerschaft zu Nauen gegen v. Bredow: Hütungsrecht (Bl. 689-690); die Gemeine zu Tacken gegen den Prediger: Ansprüche des Pfarrers gegenüber der Gemeine (Verköstigungsansprüche) (Bl. 695-697); v. Klitzing gegen die Untertanen zu Demerthin: Unterhaltung von Pfarr- und Kirchengebäuden (Bl. 699-700); das Amt Grimnitz gegen die Gemeine zu Alt Grimnitz: Eigentumsstreitigkeit, Holzungsrecht (Bl. 741-744). Enthält auch: Personenregister vorn.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.