Anordnung des Generalleutnants Graf von Collalto an den Grafen Georg zu Sayn-Wittgenstein die rückständigen Contributionen Wetterauer und Westerwälder Stände zu betreiben insbesondere, da die Grafschaft Wittgenstein von Einquartierungen befreit sei. (vergleiche auch A 271)

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Stadtarchiv Bad Berleburg
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