Auftrag des Großherzogs Karl an Staatsminister von Reitzenstein, die auf die Verfassung bezüglichen Materialien dem Komitee für die Bundesangelegenheiten zur Ausarbeitung einer Verfassungsurkunde zu übergeben vom 28. April 1818. Entwurf der Verfassungsurkunde von Nebenius mit Bemerkungen von Ludwig Winter. Protokolle über die Schlussberatungen über die Ausfertigung der Verfassungsurkunde (13.-15. August 1818). Reinschrift der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818. Entwurf eines Schreibens des Großherzogs Karl an den Kaiser von Österreich vom 24. August 1818. Kabinettsschreiben über den Druck der Verfassungsurkunde vom 25. und 29. August 1818. Regierungsblatt vom 29. August 1818, Nr. XVIII mit dem Text der Verfassungsurkunde.
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Auftrag des Großherzogs Karl an Staatsminister von Reitzenstein, die auf die Verfassung bezüglichen Materialien dem Komitee für die Bundesangelegenheiten zur Ausarbeitung einer Verfassungsurkunde zu übergeben vom 28. April 1818. Entwurf der Verfassungsurkunde von Nebenius mit Bemerkungen von Ludwig Winter. Protokolle über die Schlussberatungen über die Ausfertigung der Verfassungsurkunde (13.-15. August 1818). Reinschrift der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818. Entwurf eines Schreibens des Großherzogs Karl an den Kaiser von Österreich vom 24. August 1818. Kabinettsschreiben über den Druck der Verfassungsurkunde vom 25. und 29. August 1818. Regierungsblatt vom 29. August 1818, Nr. XVIII mit dem Text der Verfassungsurkunde.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Nr. 6075
Staatsverfassung und Landstände 11
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen
Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen >> Staatsverfassung und Landstände
April - Aug. 1818
Geheimes Kabinett
Archivale
[Im GLA k e i n e von Großherzog Karl unterzeichnete Ausfertigung der Verfassungsurkunde! Dr. Zier, 10.9.1974] Vgl. von Weech, Geschichte der badischen Verfassung, S. 95-110
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:12 MESZ
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