Vertragsbrief zwischen dem Abt und Convent zu Bronnbach eines und der Cartause Grünau am anderen Teil über nachfolgende Puncten den Zehnt zu Rinderfeld betreffend, nämlich daß die zwei Gewend vor dem Holz, so in Bickelhof gehören, hinfüro ewiglich geteilt sein sollen, wovon das hintere in den Rüden Zehnten und das vordere Gewend in den großen Zehnten gehören, desgleichen die 3 oder 4 Morgen zwischen dem Grünsfelder Weg, so damalen Stolzenberger und Lesch besessen auch geteilt sein sollen, also daß der eine Teil im Rüden Zehnt und das andere Halbteil im großen Zehnten gefallen soll; item der Ackern zu Amtstadt auf einen halben Morgen, stoßt auf die Wiesen, sollte halb in Rüden Zehnten und das andere halb Teil in großen Zehnten gehören und, der Acker zu Bubenbrunn soll auch an beide Zehnten zum halben Teil gefallen. Item der Acker hinter dem Dorfzaun soll ganz und gar in Rüden Zehnt gehören. Item die Leichtwiesen und ihrer Erben Weingarten, das ungefähr 2 oder 3 Morgen sein, sollen halb in den großen Zehnt und halb in den Rüden Zehnt gehören. Item die 6 Morgen hinter dem Thüren sollen in den großen Zehnt ganz und gar zehnten. Item soll die Cartause Grünau die 18 Rüden, ihr zugehorend, allein in der harten oder Winterfrucht auf ohngegrastem Feld und an Orten wie von alters Herkommen nehmen, in welchen Vertrag auch Johann Rothegast, Conventor der Pfarre zu Rinderfeld mit Verwilligung Herrn Dieterich Zobels, beider Rechte Doctor und Domherr zu Mainz, als Collatoris u. Pfarrers der der gedachten Rinderfeldergemeinde.