Propst Hartneid [I.] und die Klostergemeinschaft von Baumburg erklären ihr Einverständnis, dass Pfarrer Konrad zu Sitzendorf, Kaplan des Klosters, für die Kapelle in Nevndorf [?] einen Kaplan einsetzt. Die zugehörigen Rechte und Pflichten werden festgelegt.; S: Propst Hartneid [I.] von Baumburg