Die Gemeinde Altdorf schließt mit dem Kloster Ettenheimmünster einen Vergleich über die seelsorgerischen Pflichten des Ettenheimer Pfarrherrn an der Filialkirche Altdorf: Diesem wird der kleine Zehnt im Bann Altdorf zur Anstellung eines Vikars an der genannten Filialkirche überlassen