Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Meister Hans Dietrich (Ditherich) von Memmingen, Advokat zu Straßburg, aus besonderer Gnade in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie seine anderen Untertanen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Meister Hans der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und wo der Pfalzgraf dazu ermächtigt ist. Hans hat Treue und Huld gelobt. Der Schirm soll für 12 Jahre währen, wobei Hans jährlich 1 Gulden Schirmgeld an den Kanzleischreiber in die Kanzlei zu Heidelberg reichen soll. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, wenn sie mit diesem Brief darum ersucht werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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