Berufungssache des Bernard Pauck (Poek), Kläger ./. den Bäcker Gildemeister Johan Hannasch, Beklagter. Das Haus des Kaspar zum Brinck oder Perlensticker in Überwasser erwarb 1597 in der Zwangsversteigerung Bernard Hannasch, der Vater des Beklagten; er übernahm dabei die Verpflichtung zur Auszahlung der Jungfer Gertrud Pauck, die Gläubigerin des zum Brinck war und vom Kläger beerbt ist. Der Verpflichtung kam er nicht nach. Es wurde dann zwischen den Parteien ein Vertrag geschlossen, nach dem der Kläger dem Beklagten sein bzw. seines Vaters Forderung an zum Brinck bezahlte und der Beklagte das Haus dem Kläger überlassen sollte. Der Beklagte räumt das Haus aber nicht, daher die Klage auf Räumung.