Dechant und Kapitel des St. Julianen-Stifts zu Mosbach und Götz von Berlichingen zu Hornberg bekunden, dass sie ihren Streit wegen des großen und kleinen Zehnten vom Hof Stockbronn, wegen "des strossen zehendes gessent der strossen genant, in Zimerer marck" gelegen, wegen des Kleinzehnten im Schloss Hornberg sowie wegen des Zehnten von allem, was vom Schloss Hornberg oder von den Bauern auf dem Berg hinter dem Schloss angebaut wird, mit Billigung des Kurfürsten Ludwig [V.] von der Pfalz durch Bischof Georg zu Speyer, den Lehnsherrn des Schlosses Hornberg, respektive dessen Räte gütlich und rechtlich haben vertragen lassen. Dabei wurde vorgeschlagen, das Stift solle Berlichingen die strittigen Zehnten überlassen und Berlichingen dem Stift dafür 100 Gulden bezahlen. Auf der Grundlage dieses Abschieds kam sodann nach Verhandlungen Melchior Stangs, Bürger zu Mosbach, und auf Intervention von Berlichingens Ehefrau Dorothea folgende Einigung zustande: Das Stift überlässt Berlichingen und seinen Erben alle oben genannten Zehnten. Außerdem übergibt das Stift Berlichingen den in Stuttgart aufgerichteten fürstlichen Vertrag zwischen Konrad Schott, Ritter, und dem Stift Mosbach, demzufolge die genannten Zehnten nach Konrads Tod wieder dem Stift zufallen sollten; dieser Vertrag ist fortan hinfällig. Götz von Berlichingen zahlt dem Stift 50 Gulden; außerdem gibt er dem Stift künftig den Zehnt von seinen Weingärten und Äckern in Neckarzimmerer Gemarkung "in der Awe", wie dies der Stuttgarter Vertrag vorsah. Wegen des Zehnten aus den gerodeten und zu Weingärten gemachten Egerten, den beide Seiten für sich beanspruchten, sollen der Kurfürst von der Pfalz, seine Räte oder ein Schiedsgericht entscheiden, jedoch "unvorgreiflich junckher Lorentzen von Rosenberg, der dan auch ein teyll am weinzehenden hat".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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