Marx Schneider, B. zu Göppingen, wegen vor einigen Jahren begangener frevelhafter ungebührlicher Handlungen - insbesondere Gotteslästerungen, Sauferei und Friedbruch - der Stadt Göppingen verwiesen, wird nach Fürbitten begnadigt und wieder zu Weib und Kindern gelassen, verspricht, sich künftig jeglicher Sauferei, Gotteslästerung und anderer frevelhafter Handlungen zu enthalten, sich mit einer ziemlichen Zeche zu begnügen und schwört U.