Hans Gerngroß, gen. Brüder von Schrattenhofen [Schratenhof, Gde. Giengen, Kr. Heidenheim], wegen Diebstahls und Wilderei in 5 Fällen vom Forstmeister zu Heidenheim, Franz Schertlin, daselbst Gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, zeitlebens in den fürstlichen Wäldern kein Waidwerk mehr zu betreiben, ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern und Amtleuten des Herzogs Ulrich anzuzeigen, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, sich auf Mahnung der Obrigkeit wegen dieser Sache wiederum in Gefängnis zu Heidenheim oder anderswo zu stellen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 4 Bürgen und schwört U. Bü. mit 100 fl: Die ehrsamen und Lienhart Gerngroß, Ulrich Eyßelin und Philipp Wagner von Giengen [Kr. Heidenheim] und Paul Büchtlin von Steinheim [Kr. Heidenheim], Bruder, Vetter und Freunde des Täters.