Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seinem reitenden Boten Hans Ungerer (Ungern) die nachstehende Vollmacht. Der Pfalzgraf war mit dem Ritter Bernhard von Knöringen im Streit gewesen, wozu der Hofmeister, Hauptmann und Marschall einen rechtlichen Schiedsspruch (ußtrag) erlassen haben. Entsprechend einem Kompassbrief (Compassbriffs) wurde Bernhard Vorladungen (ein bybringen) auferlegt und eingewilligt, dass Burkhard Schenk von Castell, Vogt zu Arbon und Statthalter des Bischofs Hugo von Konstanz, als Comissarius und Rat die Personen vernimmt, die Bernhard vorladen wird, wozu ein Tag am 10. September zu früher Tageszeit zu Konstanz angesetzt wurde. Dazu soll der Pfalzgraf jemanden schicken. Der eingangs genannte und bevollmächtigte Bote soll sich zum Gerichtstag einfinden, Zeugen vernehmen und tun, was notwendig ist und ihm gebührt, als ob der Pfalzgraf selbst dort wäre. Sollte er eine weiterreichende Vollmacht benötigen, ist sie hiermit erteilt. Was er im Namen des Pfalzgrafen tut, ist dessen Wille und wird von ihm eingehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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