Langendreer.-Johann Carl Freiherr von der Borch, Erb- und Gerichtsherr zu Langendreer, bevollmächtigt den Hofrat Basse, Richter zu Langendreer, die Belehnung mit dem Gut Danieden (Danidden) zu empfangen, das durch den Tod seines Vaters Alhard Philipp von der Borch an ihn gefallen ist. - Or., Papier, Petschaft und Unterschrift