Der Abt des Benediktinerklosters Hirsau [Stadt Calw] Georg [Maiser von Berg] und der Abt des Benediktinerklosters Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] Heinrich [Fabri] als von Papst Sixtus IV. bevollmächtigte Visitatoren und Reformatoren des Klarissenklosters Söflingen [Stadt Ulm] und des Franziskanerklosters in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] entscheiden nach Übergabe des Franziskanerklosters an die Observantenbewegung des Ordens über die Verwendung der in dem Kloster vorgefundenen Besitzungen und Wertgegenstände. Die gesamte liegende und fahrende Habe, die im Kloster vorgefunden wurde, fällt, soweit sie nicht für den Unterhalt der Klostergebäude, für die Feier der Gottesdienste im Kloster oder für die Bestreitung der Kosten für Visitation und Reforamtion benötigt wird, an das Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254]. Die Spitalpfleger Wilhelm Rot und Wilhelm Ott sowie der Hofmeister des Spitals Walter Bitterlin erklären sich mit dieser Besitzübergabe einverstanden.