Das Kapitel von Adalbert zu Aachen, vertreten durch Johann de Jonequoy als Inhaber der Zehnten, Renten und Gerechtsame des Erstern in der Bend von Olne, Grafschaft Daelheim, schließt mit Junker Johann von Hommeren, Herrn von Fraipont zur Schlichtung ihres vor dem hohen Rat von Brabant geführten Prozesses hinsichtlich der Fischerei in der die Herrschaft Olne (wo das Kapitel Grund und Jurisdiktion= Herrscher ist) durchfließenden Wasser (Vesdre) einen Vergleich, wodurch den Herren von Fraipont die Fortübung ihres altherkömmlichen Fischereigerechtsame in diesem Gewässer zu Olne (mit zwei Fischern und einem Diener) bestätigt und sie dagegen nur verpflichtet seien sollen, den Schöffen zu Olne jährlich einen Fisch, wie hergebracht, (nachdem die zwei für den Meyer und den Boten bestimmt gewesenen Fische abgelöst worden) zu liefern. "Actum in der Stadt Aachen, am dreizehenden tagh des Monats Aprilis im Jahre sechzehnhundert und zwei"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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