Michael Eberhard, Bürger zu Schwäbisch Hall und derzeit Vikar zu Oberaspach, verkauft um 100 Reichstaler an Stättmeister und Rat seiner Heimatstadt das Eigentum seines innerhalb der Landwehr, in der städtischen hohen und "mittleren" Obrigkeit gelegenen und aus der Wollmershäuser'schen Erbmasse erworbenen freien Gutes in Oberaspach, wobei er sich jedoch Erbrecht und Nießbrauch vorbehält. Für das Erbrecht an der nach Anstößern und Zubehör näher beschriebenen Liegenschaft verspricht er der Stadt auch namens seiner Erben und Besitznachfolger die Entrichtung einer jährlich auf Martini fälligen Gülte von fünf Schillingen und einem Fastnachtshuhn, bei Besitzwechseln "nach herrengült gewonheit vnd recht" ordentliche Aufgabe und Neupachtung bei einem Handlohn von jeweils 1/20 des Liegenschaftswerts und in Todesfällen Sterbfall und Hauptrecht in landesüblicher Höhe. Der Aussteller quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Nachkommen und Erben die Gewährleistung des Geschäfts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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