Papst Nikolaus IV. teilt dem Propst von [St.] Marienberg bei Helmstedt mit, er habe durch ein Schreiben vom Abt und Konvent von St. Liudger zu Helmstedt erfahren, daß einige Ordens- und Weltgeistliche, die auf von dem Klosterv St. Liudger zu vergebenden Würden und Stellen sitzen, sowie Grafen, Freiherren, Edle, Ritter und andere aus den Städten und Diözesen Magdeburg und Halberstadt, die Ländereien, Häuser, Weingärten, Besitzungen, Dörfer, Grangien, Wiesen, Weiden, Wälder, Mühlen, Rechte und andere Immobilien zu Jahreszins innehaben, mit der Zahlung im Rückstand sind zum großen Nachteil des Klosters. Er trägt dem Propst nun auf, die genannten Kleriker, Grafen, Freiherren, Edlen, Ritter und andere Leute, die ihre Zinsen nicht entrichtet haben, durch geistliche Zensuren dazu zu zwingen, doch sind Exkommunikation und Interdikt erst auf besonderen päpstlichen Befehl zu verhängen. Die erforderlichen Zeugen können ebenfalls durch kirchliche Zensuren zur Aussage veranlaßt werden. - Datum apud urbem veterem II. kal. augusti pontificatus nostri anno tercio.
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Papst Nikolaus IV. teilt dem Propst von [St.] Marienberg bei Helmstedt mit, er habe durch ein Schreiben vom Abt und Konvent von St. Liudger zu Helmstedt erfahren, daß einige Ordens- und Weltgeistliche, die auf von dem Klosterv St. Liudger zu vergebenden Würden und Stellen sitzen, sowie Grafen, Freiherren, Edle, Ritter und andere aus den Städten und Diözesen Magdeburg und Halberstadt, die Ländereien, Häuser, Weingärten, Besitzungen, Dörfer, Grangien, Wiesen, Weiden, Wälder, Mühlen, Rechte und andere Immobilien zu Jahreszins innehaben, mit der Zahlung im Rückstand sind zum großen Nachteil des Klosters. Er trägt dem Propst nun auf, die genannten Kleriker, Grafen, Freiherren, Edlen, Ritter und andere Leute, die ihre Zinsen nicht entrichtet haben, durch geistliche Zensuren dazu zu zwingen, doch sind Exkommunikation und Interdikt erst auf besonderen päpstlichen Befehl zu verhängen. Die erforderlichen Zeugen können ebenfalls durch kirchliche Zensuren zur Aussage veranlaßt werden. - Datum apud urbem veterem II. kal. augusti pontificatus nostri anno tercio.
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 1. Nr. 1-800 (802-1480) >> Papst Honorius III. nimmt Propst und Kapitel von St. Liudger in Helmstedt, das Kloster selbst mit allen Besitzungen, den jetzigen und den künftig zu erwerbenden, in seinen und des heiligen Petrus Schutz auf, vor allem die Hufen, Hofstätten, Zinse, Dienste, Wiesen und Wälder, die sie in Ingersleben (-leve), Sisbeck (Sesbeke), Karlsdorf (Karlestorp) und anderswo besitzen. Niemanden ist es erlaubt, dieser Schutz- und Bestätigungsurkunde zuwiderzuhandeln. Wer das tut, wird den Zorn Gottes sowie der Apostel Petrus und Paulus spüren. - Datum Lateran. V. kal. decembris pontificatus nostri anno quinto.
1290 Juli 31
Diverse Registraturbildner
Überlieferungsart: Abschrift des 16. Jh.
Urkunde
Aus Werden, Rep. u. Hs. Nr. 2 (Altsignatur: Akten Nr. VI 6)
Papst Honorius III. nimmt Propst und Kapitel von St. Liudger in Helmstedt, das Kloster selbst mit allen Besitzungen, den jetzigen und den künftig zu erwerbenden, in seinen und des heiligen Petrus Schutz auf, vor allem die Hufen, Hofstätten, Zinse, Dienste, Wiesen und Wälder, die sie in Ingersleben (-leve), Sisbeck (Sesbeke), Karlsdorf (Karlestorp) und anderswo besitzen. Niemanden ist es erlaubt, dieser Schutz- und Bestätigungsurkunde zuwiderzuhandeln. Wer das tut, wird den Zorn Gottes sowie der Apostel Petrus und Paulus spüren. - Datum Lateran. V. kal. decembris pontificatus nostri anno quinto.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:36 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.9. Werden (Tektonik)
- Werden, Urkunden AA 0544 (Bestand)
- 1. Nr. 1-800 (802-1480) (Gliederung)
- Papst Honorius III. nimmt Propst und Kapitel von St. Liudger in Helmstedt, das Kloster selbst mit allen Besitzungen, den jetzigen und den künftig zu erwerbenden, in seinen und des heiligen Petrus Schutz auf, vor allem die Hufen, Hofstätten, Zinse, Dienste, Wiesen und Wälder, die sie in Ingersleben (-leve), Sisbeck (Sesbeke), Karlsdorf (Karlestorp) und anderswo besitzen. Niemanden ist es erlaubt, dieser Schutz- und Bestätigungsurkunde zuwiderzuhandeln. Wer das tut, wird den Zorn Gottes sowie der Apostel Petrus und Paulus spüren. - Datum Lateran. V. kal. decembris pontificatus nostri anno quinto. (Archivale)