Papst Nikolaus IV. teilt dem Propst von [St.] Marienberg bei Helmstedt mit, er habe durch ein Schreiben vom Abt und Konvent von St. Liudger zu Helmstedt erfahren, daß einige Ordens- und Weltgeistliche, die auf von dem Klosterv St. Liudger zu vergebenden Würden und Stellen sitzen, sowie Grafen, Freiherren, Edle, Ritter und andere aus den Städten und Diözesen Magdeburg und Halberstadt, die Ländereien, Häuser, Weingärten, Besitzungen, Dörfer, Grangien, Wiesen, Weiden, Wälder, Mühlen, Rechte und andere Immobilien zu Jahreszins innehaben, mit der Zahlung im Rückstand sind zum großen Nachteil des Klosters. Er trägt dem Propst nun auf, die genannten Kleriker, Grafen, Freiherren, Edlen, Ritter und andere Leute, die ihre Zinsen nicht entrichtet haben, durch geistliche Zensuren dazu zu zwingen, doch sind Exkommunikation und Interdikt erst auf besonderen päpstlichen Befehl zu verhängen. Die erforderlichen Zeugen können ebenfalls durch kirchliche Zensuren zur Aussage veranlaßt werden. - Datum apud urbem veterem II. kal. augusti pontificatus nostri anno tercio.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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