Mainz, 1564.04.26. (Richter Johann von Karben). Die drei Gebrüder Gerhard, Hans und Fabian, Kranch genannt, bekunden, dass ihr verstorbener Bruder Thoma Kranch und seine Frau Katharina, jetzt Johann Glocken Frau, ein Testament aufgerichtet haben, in dem er seiner Mutter Katharina, Kranchen Ww., 500 fl. vermacht hat. Da die Mutter nicht nach Mainz kommen kann um diese Erbschaft einzufordern, jat sie ihre drei Söhne damit beauftragt. (Die Vollmacht ist ausgestellt von Rentmeister, Bürgermeister und Schöffen des Gerichts Allendórf an der Lumda (LumB), und datiert auf Donnerstag nach Christi Himmelfahrt 1562 (8.5.)). Da die Frau des verstorbenen Bruders sich geweigert hat die Erbschaft auszuzahlen, da ihr Mann bei Aufrichtung des Testaments gesagt habe, keine Schulden zu haben, während nachher eine Schuldenlast von 550 fl. vorhanden war, hat sich Johann Glock mit den drei Brüdern dahin verglichen, dass er ihnen 380 fl. auszahle, davon 100 fl. bar, 30 fl. zur nächsten Frankfurter Herbstmesse, darnach zu jeder Frankfurter Herbstmesse 50 fl. Z.: Benedikt Glock, Johann Glocken Vater, Leonhard Schneider, Herr Nikolaus Heydelberger, Wirt zum Kopf, Kaspar Behem, Buchdrucker,Velten Heß, Zeugmacher, und Wolf Lorsser, Metzler.