Dekan und Kapitel der Xantener Kirche bekunden: Da die Kapelle des heiligen Johannes bei ihrer Kirche wegen mangelnder Einkünfte eines Priesters und des angemessenen Gottesdienstes entbehrt, hat + Hermann von Ratingen, ihr Scholaster, in seinem Testament zu seinem Seelenheil der Kapelle eine Rente von 5 Mark aus jährlichen Erbzinsen in der Stadt Xanten vermacht, nämlich 2 Mark aus dem Haus, das Johann, Sohn des Godekin, bewohnt, die dritte Mark aus dem Haus, das der Kürschner Gumpert bewohnt, die vierte aus dem Haus des + Baldewin und je eine halbe Mark aus dem Haus des Dietrich gen. Scadden und aus dem Haus des + H. gen. Puteken. Diese 5 Mark hat Hermann selbst laut Kaufvertrag gekauft. Über die Bedienung der Kapelle verfügte Hermann mit ihrem Einverständnis, dass Kollation und Institution des Priesters in der Kapelle dem Scholaster allzeit zustehen sollen, der die Kapelle bei Vakanz einem geeigneten Priester übertragen soll, der dort persönlich den Messdienst leisten will und kann wie die übrigen Vikare. Zum Lohn seiner Arbeit und zu seinem besseren Unterhalt soll dieser die 5 Mark jährlich empfangen und den Chor wie die übrigen Vikare täglich aufsuchen. Seine Korrektion bleibt beim Scholaster, wie die der übrigen Vikare beim Portar bleibt. - Sie kündigen ihr Kirchensiegel an. Datum 1293.