Die geheimen Räte der Stadt Straßburg, die Fünfzehn genannt, teilen der kurpfälzischen Regierung mit, dass sie, unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit und unter Bezugnahme auf den beigefügten Extrait des registres du conseil du Roy vom 15. Dezember 1691 (vgl. GLA 43 Nr. 2), bereit sind, den pfälzischen Untertanen zu Straßburg hinsichtlich ihrer Erbschaften einen freien Zug zuzugestehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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