1374, Juni 11 Der Knappe Geverd von Schulte, Sohn des Geverd, Burgmann zu Horneburg, überläßt mit Zustimmung seiner Verwandten aus der Familie von Schulte, namentlich seines Bruders Heinrich, seines Vetters Friedrich, Sohn des Friedrich, und seines Neffen Friedrich, Sohn seines verstorbenen Bruders Friedrich, Priorin und Konvent des Klosters Neukloster bei Buxtehude, auch Bredenbeck genannt, zu Erbrecht einen Zins von einer Mark für Feuerung und Kohlen, der aus dem halben Viertel Land gezahlt werden soll, welches die Frau des Berthold Vincken im Kirchspiel Neuenkirchen (nygenkerken) im Alten Land bebaut; dafür sollen die Nonnen am Todestag Geverds, seiner Frau und seiner Eltern Vigilien und Messen lesen. Wenn der Probst des Klosters die Nonnen ihres Rechtes berauben will, soll einer der Freunde Geverds den Zins für die Nonnen eintreiben und am St. Peterstag (29. Juni) auszahlen, bis der Probst wieder willfährig (overbordig) ist. Der Aussteller und seine Freunde sollen bei der Eintreibung des Zinses Hilfestellung leisten. Siegelankündigung des Ausstellers und der Zeugen Heinrich von Bremen, Friedrich von Schulte, Sohn des Friedrich, und Friedrich Friedrichs, Geverts Sohn. "na Godes bort druteynhundert jar in deme veer unde seventighesten jare in deme hilghen daghe sunte Barnabe des Aposteles". Ausf., Perg.; die angekündigten vier Siegel ab. In dorso Inhaltsvermerk.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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