König Friedrich bestätigt den Bürgern von Schwäbisch Hall auf ihre zu Wimpfen vorgebrachte Bitte das ihnen von König Rudolf erteilte und von König Albrecht bestätigte Privileg über die Befreiung von auswärtigen Gerichten und befreit sie insbesonders von jeder Ladung vor ein weltliches Gericht zu Würzburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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