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Der Subprior des Klosters Bellelay, Johann von Sornental, setzt auf Grund zweier Vollmachten von Seiten des Prämonstratenserpriors Franz und des Abtes Johannes von Bellelay den Abt Andreas von Zweibrücken zu Himmelspforte in den Besitz dieses Klosters ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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