Werden.-Johann Hermann Franz Freiherr von Nesselrode, Herr zu Grimberg, kaiserlicher Obrist und kurpfälzischer Kämmerer, bekundet, daß Abt Cölestin ihn nach dem Tod des Abts Ferdinand wiederum mit dem Lehngut Fruchtwinkel im Kirchspiel Wattenscheid zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Schorn, seinen Kaplan, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Franz Contzen und Adolf Wilhelm Bernardi, Sekretärs des Abts bzw. Gerichtsschreibers des Landgerichts Werden. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten