Gallus Keller und dessen Ehefrau Ursula bestätigen, dass Hans Schnitzer, Bürger von Wangen, sie mit Hof und Gut Mollenberg mit allem Zubehör und so, wie es zuletzt der alte Halder besaß, belehnt hat. Die Begünstigten dürfen kein Holz verkaufen oder verschenken. Sie zahlen jährliche Abgaben, teils in Geld, teils in Naturalien. Hinzu kommen näher definierte Naturalabgaben zu Festtagen (Henne zu Fastnacht, Käse zu Weihnachten). Die Verpflichtungen der Lehnsempfänger sind unter Hinzuziehung der Schiedsleute Heinrich Gressolt von Unterreitnau, Hans Lannz von Wolfartsweiler, Hans Abler von Scheidenweiler und Claus Miller von Gundrasweiler schriftlich fixiert worden. Hans Schnitzer behält sich das Schloss, die Halden neben der Burg, den Weiher, das Burgrecht und den Weingarten am Berg sowie die Wege und Stege mit allem, was zu deren Instandhaltung und Verbesserung benötigt wird, vor. Die Regelungen für die Ablösung bzw. den Heimfall des Lehens beim Tod eines oder beider Begünstiger werden im Einzelnen aufgeführt.