Regierungserklärung von Erwin Vetter zum Umweltschutz und Landtagsdebatten über die Standortsuche von zwei Sondermüllverbrennungsanlagen und über die Konsequenzen des Flugzeugabsturzes am 10.4.1990 in Karlsruhe
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 D900040/105
C900040/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990 >> Mai 1990
Montag, 7. Mai 1990
Regierungserklärung von Erwin Vetter zum Umweltschutz im Industrieland Baden-Württemberg. VETTER: Einführung einer Sondermüllabgabe. Unterstützung des Bundes für eine bundeseinheitliche Deponieabgabe und für eine schadstofforientierte Kraftfahrzeugsteuer. "Ökologische Neuorientierung ist nur mit dem Verbraucher und mit der Industrie zu erreichen". DÖRING: Hervorhebung der positiven Aspekte der Regierungserklärung u.a. das Landesabfallgesetz und die Bemühungen um die Verringerung des Verpackungsaufkommens. MAURER: Zwei Kernprobleme der baden-württembergischen Umweltpolitik; 1. Die vom früheren Minister Weiser hinterlassenen Erblasten. 2. Nichtzuständigkeit des Ministerpräsidenten in allen heiklen Umweltfragen. Debatte um die Standortsuche für zwei Sondermüllverbrennungsanlagen. SCHEUERMANN: Überweisung aller Anträge zur Standortsuche an den Umweltausschuß. CAROLI: Kritisiert dieses Verfahren, da das Parlament auf diese Weise bei der Entscheidung übergangen werde. DÖRING: Forderung nach einer Beteiligung des Parlaments bei der Standortsuche. Debatte über die Konsequenzen aus dem Flugzeugabsturz zweier kanadischer Militärflugzeuge am 10.04.1990 in Karlsruhe. MUSCHELER-FROHNE: "Militärfliegerei ist russisches Roulett". SPÖRI: Häufigkeit militärischer Flugzeugabstürze in der Bundesrepublik. RUDER: Erinnerung an den Primat der Politik. "Militär lebt von den politischen Vorgaben". SPÖRI: Änderung der sicherheitspolitischen Lage in Europa nach den Umbrüchen in Osteuropa. Forderung nach der Abschaffung von Luftkampfübungen. MUSCHELER-FROHNE: Warnung vor einer Verlagerung der Tiefflüge. "Auch dort leben Menschen".
SDR 2
0:15:25; 0'15
Audio-Visuelle Medien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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