Papst Innozenz IV. bekräftigt auf Bitte des Abts und Konvents von Odenheim den eben genannten Entscheid des Kardinaldiakons Richard [von St. Angelo] und beauftragt den Propst der h. Dreifaltigkeitskirche zu Speyer, das Kloster Odenheim gegen Beeinträchtigungen in dieser Hinsicht zu schützen.