Landpflegamt (Bestand)
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B 23
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In der Verwaltung der Reichsstadt erfolgte im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts eine einschneidende Neuerung, die so bis zum Ende des 18. Jahrhunderts fortbestand: Die Einrichtung der drei Oberbehörden Landpflegamt, Kriegsamt und Vormundamt/Scholarchat (mit Kirchenamt). Nach dem Erwerb der Neuen Landschaft von 1504 richtete der Innere Rat im Jahr 1513 eine zentrale Behörde zur Verwaltung der untergeordneten Pflegämter des Landgebiets ein (siehe Bestand B 39); außerhalb der Kompetenz des Landpflegamts lagen die beiden Waldämter (siehe Bestand B 26), das Amt der Veste (siehe Bestand B 16) und das Pflegamt Gostenhof (siehe Bestand B 4). An der Spitze des Landpflegamts standen fünf jährlich berufene Landpfleger, von denen einer zu den sieben Herren älteren (Septemvirat) gehörte. Der bedeutendste Beamte im Landpflegamt war der Landschreiber, der von zahlreichen Kanzlisten und Gehilfen unterstützt wurde. Das Amt hatte seinen Sitz im Rathaus, in der sog. Landpflegstube. Der Geschäftsbereich des Landpflegamts war sehr umfangreich. Neben der Bewältigung administrativer und finanzieller Aufgaben war es auch Gerichtsinstanz in zahlreichen Rechtsfällen. Die Zuständigkeit des Landpflegamts umfasste u.a. Verwaltung geistlicher Güter auf dem Land (außer Stiftungsbesitz), Besteuerung, Erhebung von Zöllen, Aufsicht über Jagd und Fischerei, Straßenbau, Bauaufsicht, Ausübung der Dorfherrschaft, Förderung von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, Visitation der Kirchen und Schulen, Einziehung von Abgaben aus der Grundherrschaft (Gülten, Zinsen u.a.), Einnahme von Zehnten. Im Jahr 1798 wurde es aufgelöst und in die Rentkammerüberführt.
lfd. Meter: 1,60
Bestand
Deutsch
Landpflegamt (Bestand)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ