A 25 Bände von Stadt und Amt Tübingen (Bestand)
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A 25
Stadtarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> A: Stadt Tübingen
1417-1816
Form und Inhalt: Das altwürttembergische Amt Tübingen ("Stadt und Amt") hört mit der Eingliederung verschiedener Orte des aufgelösten Klosteramts Bebenhausen bzw. mit der Abtretung einiger bisher zu Tübingen gehöriger Amtsorte an das Oberamt Herrenberg und an das neu gebildete Oberamt Rottenburg, im Jahr 1808 zu bestehen auf. Daher wurde dieses Jahr als Abgrenzung bei der Verzeichnung der Stadt- und Amtsbände gewählt, ohne dass dabei zusammengehörige, einige Jahre über diese Begrenzung hinausreichende Bandreihen getrennt wurden.
Obwohl die Verbindung der Stadt- und Amtschreiberei und damit der Registratur von Stadt und Amt sehr eng war, ließ sich bei den Bänden eine überzeugende Trennung in Stadt und "Stadt und Amt" durchführen. Der Teil des ursprünglichen Bestands, der im Folgenden nicht verzeichnet ist, ist im Kreisarchiv Tübingen zugänglich.
Im Allgemeinen gibt das Verzeichnis kurze Inhaltsangaben der Bände, sowie die Jahreszahl ihrer Entstehung und ihre Blattzahl an. Eingehender verzeichnet wurde der Band über die Schönbuchgerechtigkeit, da er verschiedene Urkundenabschriften enthält. Von allen bisher nicht veröffentlichten Urkunden wurden Kurzregesten gefertigt, im Übrigen auf die Originale verwiesen.
Um später eventuell noch auftauchende, zu diesem Bestand gehörige Bände einreihen zu können, ohne dass dabei das gesamte Verzeichnis unbrauchbar wird, sind zwischen den einzelnen Abteilungen jeweils einige Nummern freigelassen worden.
Der Bestand wurde 1955 von Herrn Bartelmess verzeichnet.
2017 wurden im Antiquariatshandel drei Bände erworben, die dem Bestand mit den Signaturen A25/195, A25/283 und A25/284 zugewiesen wurden.
Obwohl die Verbindung der Stadt- und Amtschreiberei und damit der Registratur von Stadt und Amt sehr eng war, ließ sich bei den Bänden eine überzeugende Trennung in Stadt und "Stadt und Amt" durchführen. Der Teil des ursprünglichen Bestands, der im Folgenden nicht verzeichnet ist, ist im Kreisarchiv Tübingen zugänglich.
Im Allgemeinen gibt das Verzeichnis kurze Inhaltsangaben der Bände, sowie die Jahreszahl ihrer Entstehung und ihre Blattzahl an. Eingehender verzeichnet wurde der Band über die Schönbuchgerechtigkeit, da er verschiedene Urkundenabschriften enthält. Von allen bisher nicht veröffentlichten Urkunden wurden Kurzregesten gefertigt, im Übrigen auf die Originale verwiesen.
Um später eventuell noch auftauchende, zu diesem Bestand gehörige Bände einreihen zu können, ohne dass dabei das gesamte Verzeichnis unbrauchbar wird, sind zwischen den einzelnen Abteilungen jeweils einige Nummern freigelassen worden.
Der Bestand wurde 1955 von Herrn Bartelmess verzeichnet.
2017 wurden im Antiquariatshandel drei Bände erworben, die dem Bestand mit den Signaturen A25/195, A25/283 und A25/284 zugewiesen wurden.
9 lfd. m
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.04.2025, 8:21 AM CEST