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Ch. Hertz von Perchingen, Kleriker des Eichstätter Bistums und kaiserlicher Notar, beurkundet die gütliche Vereinbarung zwischen den Kommissaren des Klosters Castell und Heinrich Chüntzhard, Kleriker des Eichstätter Bistums, laut deren der letztere auf die vier dem Kloster Castell inkorporierten Benefizien Lautterhofen, Pfaffenhoven, Dyetkirchen und Ylswanch verzichtet. Dem Abt Berthold und dem Prior Friderich des Klosters Plangsteten wird auf ihre Bitte für Abt und Konvent zu Castell eine Ausfertigung dieses öffentlichen Instrumentes ausgehändigt. Zeugen: . H. Ulrich Aych "Keller" zu Plabgsteten; Herman genannt Wachsmu{e}t "rector sanctorum" daselbst.

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Staatsarchiv Amberg
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